1.Normativer Rahmen: Nicht verhandelbare Grundrechte der „Zellen“
Der proto-Superorganismus Menschheit ist kein abstraktes Kollektiv, sondern eine Menge von einzelnen Menschen, die jeweils ein eigenes Bewusstsein, eigene Bedürfnisse und eigene Rechte haben. Wenn dieses Handbuch von „Zellen“ spricht, meint es immer reale Menschen – nicht anonyme Produktionsfaktoren oder bloße Kostenstellen. Der proto-Superorganismus ist damit ein analytisches Hilfskonstrukt, um die Funktionsbedingungen einer global vernetzten Zivilisation zu verstehen; er steht nicht „über“ den Menschen, sondern ist nur ein anderer Blick auf ihre Abhängigkeiten voneinander.
Als normativer Ausgangspunkt dienen die bestehenden Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) von 1966. Sie formulieren Rechte auf Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit, politische Teilhabe sowie Rechte auf Arbeit, Gesundheit, Bildung und einen angemessenen Lebensstandard.
In diesem Handbuch werden diese Rechte nicht neu erfunden, sondern als Funktionsbedingungen des proto-Superorganismus interpretiert: Ein System, das große Teile seiner Menschen systematisch ihrer Grundrechte beraubt, ist nicht nur moralisch problematisch, sondern auch strukturell instabil. Es erzeugt dauerhafte Spannungen, Krisenanfälligkeit und die Gefahr gewaltsamer Konflikte. Die Charta des Superorganismus Demokratie übersetzt diesen Gedanken in konkrete Artikel; hier geht es um die dahinterliegende Logik.
1.1.Grundrechte als Funktionsbedingung des proto-Superorganismus
Der Begriff „Superorganismus“ legt nahe, die Menschheit wie einen Organismus mit Versorgungs-, Steuerungs- und Abwehrfunktionen zu betrachten. In dieser Analogie lassen sich Grundrechte als Bedingungen dafür lesen, dass diese Funktionen zuverlässig arbeiten.
Rechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Sicherheit sorgen dafür, dass Menschen nicht massenhaft zerstört oder dauerhaft traumatisiert werden, sondern überhaupt in der Lage sind, am gemeinsamen Leben teilzunehmen. Politische Rechte wie Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit sowie Wahlrechte sichern, dass das „Gehirn“ des Systems – demokratische Institutionen und öffentliche Debatten – auf vielfältige Informationen zugreifen und Fehler korrigieren kann. Soziale Rechte auf Wasser, Nahrung, Wohnen, Gesundheit und Bildung gewährleisten eine minimale Energie- und Ressourcenversorgung; ohne sie sind Menschen weder produktiv noch kooperationsfähig. Kulturelle Rechte und der Schutz vor Diskriminierung verhindern, dass ganze Gruppen systematisch abgewertet und aus dem gemeinsamen Lern- und Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden.
In einem technokratischen Missverständnis könnte man diese Rechte als „Luxus“ betrachten, den man sich nur in guten Zeiten leistet. Die Perspektive des proto-Superorganismus dreht diese Intuition um: Grundrechte sind die Minimalbedingungen dafür, dass das System überhaupt dauerhaft kooperationsfähig, belastbar und lernfähig bleibt. Wer sie unterläuft oder relativiert, schwächt die Fähigkeit der Menschheit, mit Klimakrise, Artensterben, Ungleichheit und Demokratieabbau umzugehen – wie bereits in Teil I – Realitätsschock sichtbar wurde.
1.2.Ökologische Grundrechte: Recht auf eine intakte Umwelt
Die AEMR und der ICESCR wurden in einer Zeit formuliert, in der die globalen Umweltrisiken noch nicht in ihrer heutigen Schärfe gesehen wurden. Inzwischen ist klar: Ohne stabile ökologische Grundlagen verlieren alle anderen Rechte ihre praktische Einlösbarkeit. Wenn Klimawandel, Artensterben, Bodendegradation, Wasserknappheit und Extremwetter zunehmen, werden zuerst das Recht auf Leben und Gesundheit, dann das Recht auf Nahrung, Wohnen und Bildung und schließlich politische Rechte ausgehöhlt, weil ganze Regionen in Dauerkrisen geraten.
In den letzten Jahren wurde diese Einsicht völkerrechtlich aufgegriffen. Der UN-Menschenrechtsrat und die UN-Generalversammlung haben das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ausdrücklich anerkannt. Damit wird Umweltzerstörung nicht mehr nur als Umwelt-, sondern explizit als Menschenrechtsfrage behandelt: Staaten sollen Luft, Wasser, Böden, Klima und Biodiversität so schützen, dass die Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen gesichert werden.
Im Bild des proto-Superorganismus heißt das: Die planetaren Grenzen sind keine abstrakten ökologischen Zielmarken, sondern die ökologischen Leitplanken des Systems. Ein dauerhaftes Überschreiten dieser Grenzen verletzt nicht nur „die Umwelt“, sondern konkrete Rechte auf Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser und sicheren Wohnraum. Wer die Atmosphäre überlastet, Wälder zerstört oder Ozeane übernutzt, greift funktional das „Innenmilieu“ des gesamten Verbunds an. Die Klimakrise ist damit zugleich Umwelt- und Menschenrechtsproblem – und die Antwort darauf muss beide Ebenen verbinden.
1.3.Soziale Grundrechte: Wasser, Ernährung, Wohnen, Gesundheit, Bildung
Die AEMR (Artikel 25) und der ICESCR (insbesondere Artikel 11 und 12) garantieren das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich ausreichender Nahrung, Kleidung und Unterbringung, sowie das höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit. Komitees wie der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte konkretisieren diese Pflichten.
Im Bild des proto-Superorganismus entsprechen diese Rechte der Grundversorgung seiner „Zellen“: sauberes Wasser und Nährstoffe, Schutz vor extremen äußeren Einflüssen, funktionierende Reparatur- und Abwehrmechanismen in Form von Gesundheits- und Pflegesystemen sowie Aufbau und Pflege des „Nervensystems“ durch Bildung und verlässliche Informationsstrukturen. Wenn große Teile der Weltbevölkerung dauerhaft unterhalb dieser Mindestschwellen leben, ist das nicht nur moralische Ungerechtigkeit, sondern eine strukturelle Schwächung des Gesamtsystems. Der Organismus bleibt dauerhaft unterversorgt, teilweise betäubt, an anderen Stellen chronisch entzündet – genau die Lage, die in „Am Scheideweg“ beschrieben wird.
Im Folgenden werden zentrale soziale Rechte im Lichte des proto-Superorganismus kurz skizziert.
1.3.1.Wasser und sanitäre Versorgung
Der UN-Ausschuss hat das Recht auf Wasser in einem eigenen Allgemeinen Kommentar präzisiert: Es umfasst Verfügbarkeit in ausreichender Menge, Qualität (sicher und frei von Schadstoffen), physische und finanzielle Zugänglichkeit ohne Diskriminierung sowie kulturelle und soziale Akzeptabilität. Das klingt abstrakt, beschreibt aber sehr konkret, was nötig ist, damit Menschen ihren Alltag gestalten können, ohne jeden Tag ums Überleben kämpfen zu müssen.
Trotz Fortschritten zeigt das gemeinsame Monitoring-Programm von WHO und UNICEF für Trinkwasser, Sanitärversorgung und Hygiene, dass weiterhin Milliarden Menschen keinen Zugang zu sicher bewirtschaftetem Trinkwasser haben. Zwischen 2015 und 2024 ist der Anteil der Weltbevölkerung mit sicher bewirtschafteten Trinkwasserdiensten zwar von grob zwei Dritteln auf rund drei Viertel gestiegen, doch immer noch fehlt nach Schätzungen für etwa 2,1 Milliarden Menschen ein sicherer Zugang; viele weitere sind auf unsichere oder kontaminierte Quellen angewiesen.
In der Logik des proto-Superorganismus ist das, als würden große Teile des Systems nur sporadisch oder mit verunreinigten Flüssigkeiten versorgt. Die Folgen sind wasserbedingte Krankheiten, verminderte Arbeitsfähigkeit, erhöhte Kindersterblichkeit und permanent hohe Belastung der Gesundheitssysteme. Ein System, das diesen Zustand hinnimmt, akzeptiert chronische Entzündungsherde im eigenen Gewebe.
1.3.2.Ernährungssicherheit
Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard umfasst ausdrücklich das Recht auf angemessene Ernährung. Gemeint ist nicht nur eine Mindestzahl an Kalorien, sondern eine Ernährung, die gesundheitlich, kulturell und sozial angemessen ist und langfristig nicht krank macht.
Faktisch leben weiterhin Hunderte Millionen Menschen mit Hunger oder unsicherem Zugang zu Lebensmitteln, während in anderen Teilen der Welt Übergewicht und ernährungsbedingte Erkrankungen zunehmen, weil billige, hochverarbeitete Lebensmittel leichter verfügbar sind als gesunde Optionen. Klimaextreme, Bodendegradation und Wasserknappheit verschärfen diese Spannungen: Ernteausfälle, Versauerung der Ozeane und zurückgehende Fischbestände treffen besonders diejenigen, die ohnehin wenig Reserven haben.
Für den proto-Superorganismus ist das eine doppelte Schwächung. Dort, wo Unterernährung herrscht, fehlen Energie, Leistungsfähigkeit und Lernkapazität. Dort, wo Fehlernährung und Überfluss dominieren, steigen die Risiken für chronische Krankheiten und Ressourcenverschwendung. Ein stabiler Verbund braucht eine Ernährungspolitik, die beides gleichzeitig adressiert und Klima, Biodiversität und Gesundheit zusammen denkt.
1.3.3.Wohnen
Die Menschenrechtsdokumente sprechen vom Recht auf einen angemessenen Wohnstandard, nicht nur von einer beliebigen Unterkunft. Angemessenheit bedeutet Schutz vor Witterung und Gewalt, Zugang zu grundlegender Infrastruktur wie Wasser, Sanitärversorgung und Energie, rechtliche Sicherheit vor willkürlicher Vertreibung sowie soziale Einbindung, statt dauerhaftes Abdrängen in informelle Siedlungen ohne Rechte.
In der Realität leben weit über eine Milliarde Menschen in Slums, informellen Siedlungen oder insgesamt unzureichenden Wohnverhältnissen. Besonders stark betroffen sind schnell wachsende Städte im globalen Süden, Küstenregionen und Gebiete mit hoher Klimarisiko-Exposition. Gleichzeitig sind genau diese Menschen am stärksten von Überflutungen, Hitzewellen oder Stürmen betroffen. Der proto-Superorganismus lagert seine Verwundbarkeit damit genau in jene Bereiche aus, die ohnehin schon unterversorgt sind.
1.3.4.Gesundheit
Das Recht auf das „höchstmögliche Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit“ verpflichtet Staaten, Gesundheitsdienste zugänglich, bezahlbar und diskriminierungsfrei zu gestalten. Es schließt Prävention, Behandlung, Rehabilitation und die sozialen Determinanten von Gesundheit ein – also Wohnbedingungen, Arbeitsschutz, Ernährung und Umweltqualität.
Klimawandel, Luftverschmutzung und Umweltgifte treffen hier mit sozialen Ungleichheiten zusammen. Ärmerer Bevölkerungsschichten leben häufiger in besonders belasteten Regionen, etwa in der Nähe von Industrieanlagen oder stark befahrenen Verkehrsachsen und oft ohne Zugang zu Kühlung bei Hitzewellen. Wohlhabendere Gruppen können sich Risiken eher entziehen, etwa durch Umzug, private Gesundheitsversorgung oder Versicherungen.
Im Bild des proto-Superorganismus bedeutet das: Manche Bereiche des Systems kompensieren Belastungen durch enorme Ressourcen, andere sind Dauerpatienten, die nie ausreichend behandelt werden. Die Gesamtstabilität leidet, und der Organismus reagiert auf Krisen langsamer und ungleichmäßiger.
1.3.5.Bildung als „Neurogenese“ des proto-Superorganismus
Bildung ist in der AEMR als Recht verankert, das auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung von Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und Gruppen zielt. Der ICESCR verpflichtet Staaten, den Zugang zu Grund- und Sekundarbildung schrittweise zu verbessern und letztlich unentgeltlich zu machen.
In der Metapher des proto-Superorganismus ist Bildung mehr als Humankapital. Sie ist ein Prozess der „Neurogenese“ – der Ausbildung und Vernetzung der „Nervenzellen“ und „Synapsen“, die Wahrnehmung, Erinnerung, Planung, Empathie und Kreativität ermöglichen. Ohne ausreichende und gerechte Bildung verengen sich Perspektiven und Zukunftschancen, Vorurteile und Polarisierung nehmen zu und die Fähigkeit, komplexe Probleme zu verstehen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln, sinkt.
UNESCO und UNICEF verweisen darauf, dass trotz Fortschritten weiterhin hunderte Millionen Kinder und Jugendliche weltweit nicht oder nur unregelmäßig zur Schule gehen und dass Klimakrisen, Konflikte und Armut regelmäßig zu massiven Unterrichtsausfällen führen. Für den proto-Superorganismus bedeutet das, dass er seine eigene langfristige Problemlösungsfähigkeit systematisch verkleinert. Ein Verbund, der die Bildung eines beträchtlichen Teils seiner Menschen vernachlässigt, schwächt sein „Gehirn“ – und damit jede Fähigkeit zur demokratischen, kooperativen Selbststeuerung.
1.4.Politische und informationelle Grundrechte: Demokratie, Informationsökologie
Neben ökologischen und sozialen Rechten sind politische und informationelle Rechte zentral für das Funktionieren des Superorganismus. Sie definieren, wie das „Nervensystem“ arbeitet: welche Signale überhaupt erzeugt werden dürfen, wie sie verarbeitet und in Entscheidungen übersetzt werden.
Dazu gehören Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf politische Teilhabe und faire Wahlen sowie Schutz vor willkürlicher Überwachung und vor Missbrauch persönlicher Daten. Werden diese Rechte eingeschränkt, entstehenFeedbackstörungen: Informationen werden verzerrt oder gefiltert, Kritik wird unterdrückt, Entscheidungsprozesse werden in engen Kreisen oder intransparenten Strukturen gehalten.
Autokratisierung, Medienkonzentration, algorithmische Manipulation und Desinformation – Themen, die in Teil I – Realitätsschock und ausführlicher in Teil V – Selbstregulation behandelt werden – wirken wie Störungen im neuronalen Netz eines Organismus. Wenn zentrale „Nervenbahnen“ monopolisiert, unterbrochen oder dauerhaft mit Rauschen überflutet werden, reagiert das System entweder gar nicht oder hysterisch auf Reize. Demokratische Grundrechte sind deshalb nicht nur moralisch geboten, sondern eine technische Voraussetzung dafür, dass der proto-Superorganismus auf Basis realer Informationen lernen kann.
1.5.Unverzichtbare Systemprinzipien des normativen Rahmens
Aus der Kombination von Menschenrechtsregimen, ökologischer Forschung und Systemperspektive lassen sich Prinzipien ableiten, die für einen gesunden proto-Superorganismus nicht verhandelbar sind. Sie sind so formuliert, dass sie unterschiedliche institutionelle Modelle zulassen, aber klare Grenzen ziehen. Teil IV – Lösungsräume beschreibt dann konkrete Umsetzungen; hier geht es um die übergeordneten Leitplanken.
1.5.1.Universalität und Nicht-Diskriminierung
Grundrechte gelten für alle Menschen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Einkommen, Aufenthaltsstatus oder anderen Merkmalen. Diskriminierungsverbote sind keine „politische Korrektheit“, sondern Funktionsbedingung: Wo bestimmte Gruppen systematisch schlechter gestellt werden, entstehen dauerhafte Spannungen und Konflikte. Der proto-Superorganismus verliert Potenzial, weil Fähigkeiten und Perspektiven ungenutzt bleiben. Und Diskriminierung erleichtert es Eliten, Verantwortung abzuwälzen und Sündenböcke zu konstruieren, statt Ursachen anzugehen – ein Mechanismus, der in „Am Scheideweg“ anhand aktueller Rechtsruck-Dynamiken erläutert wird.
In der Praxis heißt Universalität: Rechte auf Wasser, Nahrung, Wohnen, Gesundheit, Bildung und politische Teilhabe dürfen nicht an Herkunft, Vermögen oder Passstatus geknüpft werden. Jede Form von Zwei-Klassen-System – ob bei Gesundheitsversorgung, Bildung, Sicherheit oder politischer Mitsprache – erzeugt langfristig Instabilität.
1.5.2.Keine Externalisierung existenzieller Schäden
Reale Wirtschaftssysteme funktionieren oft so, dass sie einen Teil der Kosten – etwa Umweltzerstörung, Gesundheitsrisiken oder soziale Verwerfungen – auf Dritte oder in die Zukunft verlagern. Im proto-Superorganismus-Bild entspricht das der Praxis, Gift in das eigene Blut zu injizieren und zu hoffen, dass nur periphere Bereiche betroffen sind.
Dieses Handbuch folgt einem strikten Prinzip: Existenziell relevante Schäden – massive Beiträge zur Klimakrise, großflächige Umweltverschmutzung, langfristige Gesundheitsschäden, irreversible Zerstörung von Lebensgrundlagen – dürfen weder räumlich auf andere Regionen noch zeitlich auf zukünftige Generationen abgeschoben werden. Politiken, Geschäftsmodelle und Projekte, die auf solcher Externalisierung beruhen, sind mit einem gesunden proto-Superorganismus unvereinbar, selbst wenn sie kurzfristig Wohlstandszuwächse oder Profite generieren. Das ist die normative Konsequenz dessen, was Teil I empirisch zeigt.
1.5.3.Begrenzung und Kontrolle von Machtkonzentration
In jedem komplexen System gibt es Knotenpunkte, an denen sich Macht konzentriert: staatliche Exekutiven, zentrale Infrastrukturen, große Unternehmen, digitale Plattformen, Finanzakteure. In der politischen Theorie und in den Menschenrechtsregimen wird diese Machtkonzentration durch Gewaltenteilung, Rechtsbindung, Transparenz und Rechenschaftspflichten begrenzt. Daten des V-Dem-Instituts und von Freedom House zeigen jedoch, dass diese Begrenzungen in vielen Staaten abgebaut wurden; gleichzeitig sind ökonomische und mediale Macht in wenigen Händen konzentriert, wie u.a. OECD und World Inequality Lab dokumentieren.
Im proto-Superorganismus-Bild entspricht eine unkontrollierte Machtkonzentration einem Cluster von Zellen, das zentrale Steuerungsfunktionen kapert. Die Folge sind Entscheidungen, die kurzfristig den Interessen eines kleinen Teils dienen, langfristig aber die Widerstandsfähigkeit des Gesamtsystems untergraben. Daraus folgt: Machtkonzentrationen müssen durch demokratische, rechtliche und wirtschaftliche Mechanismen aktiv begrenzt werden – etwa durch Kartellrecht, Transparenzregeln, Medienvielfalt, effektive Finanzmarktregulierung und Beteiligungsrechte. Wo Macht aus technischen Gründen unvermeidbar konzentriert ist, etwa bei sicherheitsrelevanter Infrastruktur oder großen Plattformen, braucht es besonders starke Kontroll- und Rechenschaftsmechanismen.
1.5.4.Vorrang von Grundrechten vor Profitinteressen
Märkte und Unternehmen spielen eine zentrale Rolle bei Innovation, Produktion und Verteilung von Gütern. In vielen Bereichen sind sie effiziente Koordinationsmechanismen. Für den proto-Superorganismus gilt jedoch ein klarer Vorrang:
Grundrechte, ökologische Leitplanken und demokratische Prinzipien stehen vor kurzfristigen Profitinteressen.
Projekte oder Geschäftsmodelle, die systematisch gegen Grundrechte verstoßen oder planetare Grenzen verletzen, werden nicht dadurch legitim, dass sie hohe Renditen versprechen. Regulierung darf nicht mit dem Argument unterlaufen werden, bestimmte Unternehmen seien „too big to regulate“ oder „systemrelevant“. Im Gegenteil: Je systemrelevanter ein Akteur ist, desto anspruchsvoller müssen die Auflagen und desto dichter die Kontrolle sein. Teil IV – Lösungsräume skizziert, wie sich eine Ökonomie gestalten lässt, die diesen Vorrang praktisch umsetzt.
1.5.5.Lernfähigkeit, Feedback und Commons-Management
Ein gesunder Organismus ist lernfähig: Er reagiert auf Störungen, passt Verhalten an und verändert Strukturen, wenn sie sich als schädlich erweisen. Für soziale Systeme heißt das: Es braucht Indikatoren und Monitoring, die anzeigen, ob Maßnahmen die beabsichtigten Wirkungen haben oder unerwartete Schäden verursachen. Es braucht institutionalisierte Verfahren, um Gesetze, Verträge und Regelwerke zu überprüfen, zu korrigieren oder aufzuheben. Und es braucht Strukturen, in denen betroffene Gemeinschaften an der Gestaltung von Regeln und der Verwaltung gemeinsamer Ressourcen beteiligt sind.
Elinor Ostrom hat gezeigt, dass Gemeinschaften in der Lage sind, gemeinsame Ressourcen (Commons) nachhaltig zu verwalten, wenn bestimmte Gestaltungsprinzipien erfüllt sind: klar definierte Grenzen, an lokale Bedingungen angepasste Regeln, partizipative Entscheidungsprozesse, unabhängiges Monitoring, abgestufte Sanktionen, zugängliche Konfliktlösungsmechanismen und Einbettung in übergeordnete Institutionen. Für den proto-Superorganismus bedeutet das, Commons – von lokalen Wassersystemen bis zu globalen Atmosphärenrechten – so zu organisieren, dass Lernprozesse möglich bleiben und Missbrauch korrigiert werden kann.
1.5.6.Keine schädlichen Ausnahmen
Viele reale Systeme formulieren auf der Ebene der Prinzipien hohe Standards, unterlaufen sie aber durch Ausnahmen: Sonderrechte für besonders große oder „systemrelevante“ Unternehmen, dauerhafte Notstandsgesetze, Standortwettbewerb, der Umweltauflagen, Steuern oder Arbeitsstandards nach unten drückt. Für den proto-Superorganismus sind solche Ausnahmen dann gefährlich, wenn sie drei Dinge kombinieren: die systematische Einschränkung von Grundrechten ohne klare zeitliche Begrenzung, die Verletzung oder Verschärfung bereits überschrittener planetarer Grenzen und die Verfestigung von Machtkonzentrationen, die sich wirksamer Kontrolle entziehen.
Eine Ausnahme ist in diesem Rahmen nur dann akzeptabel, wenn sie klar befristet, in ihrem Umfang eng begrenzt, transparent begründet, gerichtlich überprüfbar und demokratisch revidierbar ist. Flexibilität bleibt möglich – aber sie darf nicht als Vorwand dienen, um Grundrechte, ökologische Leitplanken oder Machtkontrolle dauerhaft auszuhöhlen. Genau diese Logik steckt auch hinter den Artikeln zu Notstandsbefugnissen und Krisenreaktionen in der Charta des Superorganismus Demokratie.
Der nächste Teil (IV – Lösungsräume) beschäftigt sich mit der Gestaltung der Ökonomie, die den Vorrang systemrelevanter Akteure praktisch umsetzt und so für Stabilität sorgt.
1.6.Quellen (Teil III)
[19] Vereinte Nationen (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights). https://www.un.org/en/about-us/universal-declaration-of-human-rights https://www.un.org/en/udhrbook/pdf/udhr_booklet_en_web.pdf
[20] Vereinte Nationen (1966): International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR). https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/international-covenant-economic-social-and-cultural-rights
[21] UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights (2003): General Comment No. 15: The right to water (Arts. 11 and 12 of the Covenant), E/C.12/2002/11. https://www.refworld.org/legal/general/cescr/2003/en/39347
[22] UN-Generalversammlung (2022): Resolution 76/300 – The human right to a clean, healthy and sustainable environment. https://docs.un.org/en/a/res/76/300 https://digitallibrary.un.org/record/3982508
[23] WHO/UNICEF Joint Monitoring Programme for Water Supply, Sanitation and Hygiene (JMP) – Datenbanken und Berichte zu Trinkwasser, Sanitärversorgung und Hygiene, laufend aktualisiert. https://washdata.org/
[24] UNESCO / Global Education Monitoring Report (2025): Out-of-school rate – Schätzungen zur Zahl der Kinder und Jugendlichen ohne Schulbesuch (272 Millionen im Jahr 2023). UN Human Rights Council (2021): Resolution 48/13 – The human right to a clean, healthy and sustainable environment. https://digitallibrary.un.org/record/3952340 https://www.unesco.org/gem-report/en/view/outofschool https://world-education-blog.org/2025/06/09/the-out-of-school-population-is-higher-than-previously-thought-and-rising/
[25] WHO/UNICEF Joint Monitoring Programme (2024/2025): Progress on household drinking-water, sanitation and hygiene 2000–2024, with a special focus on inequalities. https://www.who.int/publications/m/item/progress-on-household-drinking-water--sanitation-and-hygiene-2000-2024--special-focus-on-inequalities
[26] UNICEF (2025): Bericht zu Bildungsausfällen durch Extremwetter (z.B. AP- und Medienberichte zu 242 Millionen betroffenen Kindern im Jahr 2024). (Beispielhafte Zusammenfassung: https://apnews.com/article/eb93150ca5c1f79a663f7c6755be3196)
[27] OECD (2014): Trends in Income Inequality and its Impact on Economic Growth. OECD Social, Employment and Migration Working Papers, No. 163. https://www.oecd.org/publications/trends-in-income-inequality-and-its-impact-on-economic-growth-5jxrjncwxv6j-en
[28] Ostrom, E. (u.a.): Eight design principles for successful commons – diverse Zusammenfassungen der Gestaltungsprinzipien, z.B. in: https://patternsofcommoning.org/uncategorized/eight-design-principles-for-successful-commons/ sowie Ostroms ursprünglichen Arbeiten zur Governance von Allmenden.
